Fußballtraining startet am 2. Juni in Graz!
Wir freuen uns, dass wir endlich mit unserem wöchentlichen Fußballtraining am Streetsoccerplatz des steirischen Fußballverbands starten können. Ab 2. Juni findet nun jeden Mittwoch ein Fußballtraining, unter der Leitung unserer beiden Teamchefs Emily Cancienne und Gilbert „Gili“ Prilasnig, statt. In den gemeinsamen 2 Stunden wird fußballspezifisch trainiert, ausreichend Match gespielt und es wird jederzeit auf die Spieler*innen eingegangen, damit niemand unter- oder überfordert wird. Auf die Einhaltung der Covid-19-Öffnungsverordnung (u.a. 3-G, Anwesenheitslisten, Covid-Beauftragten, Präventionskonzept etc.) wird natürlich geachtet.
Für wen?
Unser Training richtet sich vor allem an Männer und Frauen, die einen schweren “Rucksack” zu tragen hatten oder noch tragen (Asylwerber*innen, Suchterkrankte, Obdachlose, Wohnungslose,…). Grundsätzlich freuen wir uns aber über jede Kickerin und jeden Kicker.
Was passiert?
Wir bieten Fußballtraining für alle Menschen, egal ob Frau oder Mann - besonders für jene, deren „Rucksack“ besonders schwer ist. Jeder Mensch hat einen „Rucksack“ zu tragen - der eine ist schwerer, der andere ist leichter. Bei unserem Training bleiben unsere “Rucksäcke” in der Kabine und wir sorgen dafür, dass der Mensch stärker und der Rucksack leichter wird.
Die Kraft des Fußballsports, mit all seinen Facetten, bietet die Grundlage für unser Tun und wir freuen uns schon sehr auf das gemeinsam Training mit DIR!
Was ist zu beachten?
Das Training findet immer Mittwochs von 18:00 bis 20:00 Uhr statt (2. Juni bis vorest 7. Juli).
Adresse: Herrgottwiesgasse 134, 8020 Graz. Bitte mit Hallenschuhen bzw. Schuhen ohne Noppen erscheinen. Wir spielen auf dem kleinen Streetsoccerplatz.
Wir halten uns natürlich an die aktuellen Covid-19-Öffnungsverordnung. Für die Sportausübung gilt nachfolgendes:
Es dürfen nur Personen die Sportstätte betreten, die einen Eintrittstest vorweisen. Dabei ist für Personen ab dem 10 Geburtstag folgendes zu beachten:
- Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24h gültig
- Nachweis eines Antigentests von einer befugten Stelle: 48h gültig
- Nachweis eines PCR Tests von einer befugten Stelle: 72 h gültig
- Ausnahmsweise einen Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht vor Ort einmalig gültig
- Schultests werden anerkannt 48 h gültig
Ausgenommen davon sind bereits geimpfte Personen
- Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wenn diese nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
- Bei einer Zweitimpfung wenn die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegt
- Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf
- Bei einer Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörpervorlage und die Impfung darf hier nicht länger als 9 Monate zurückliegen
Genesene (Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides oder einer ärztlichen Bestätigung nicht älter als 6 Monate oder eines Antikörpernachweises der nicht älter als 3 Monate ist.
Noch Fragen?
Wir sind unter der Nummer +43 676 88015 591 und der E-Mail philipp.albrecht@caritas-steiermark.at erreichbar.